Stand 01/2019
Geltungsbereich
Diese Lizenzbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Kunden und OMNINET (im Folgenden „Provider“) über die zeitlich begrenzte Zurverfügungstellung der Software OMNITRACKS im Rahmen einer Software as a Service (SaaS) Lösung.
Durch den Zugriff auf die oder die Nutzung der Dienste im Rahmen dieser Vereinbarung oder die Erlaubnis, einen Nutzer oder Endbenutzer auf die Dienste im Rahmen dieser Vereinbarung zugreifen oder diese nutzen zu lassen, erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden.
Wenn der Kunde mit diesen Bedingungen nicht einverstanden ist, darf er Kunde diese Bedingungen nicht akzeptieren und darf auf die Dienste im Rahmen dieser Vereinbarung nicht zugreifen oder diese nutzen.
Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Überlassung der Vertrags-Software des Providers zur Nutzung über das Internet sowie die Einräumung von Speicherplatz auf den Servern des Providers. („SaaS-Dienst“).
Dem Provider ist es gestattet, bei der Einräumung von Speicherplatz Nachunternehmer einzubeziehen. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet den Provider nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Kunden zur vollständigen Vertragserfüllung.
Vom Provider nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und den Servern des Providers.
Definition der Vertrags-Software
OMNITRACKS ist eine Software für Service-Organisationen zur elektronischen Erfassung und Bearbeitung von Service-Vorfällen („Tickets“), im Folgenden „Vertrags-Software“. Der Kunde kann darüber hinaus die Software selbst über seinen Webzugang administrieren und personalisieren.
Der Funktionsumfang der Vertrags-Software ergibt sich aus der auf der Webseite www.omnitracks.cloud ersichtlichen Produkt- und Servicebeschreibung.
Überlassung der Vertrags-Software
Der Provider stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrags die Vertrags-Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet der Provider die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
Der Provider beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die Vertrags-Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Vertrags-Software unmöglich oder eingeschränkt ist.
Der Provider entwickelt die Vertrags-Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern.
Nutzungsrechte an der Vertrags-Software
Der Provider räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Vertrags-Software während der Dauer des Vertrags im Rahmen des SaaS-Dienstes bestimmungsgemäß zu nutzen.
Der Kunde darf die Vertrags-Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Vertrags-Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server des Providers, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Vertrags-Software auf Datenträgern der vom Kunden eingesetzten Hardware.
Die Benutzerdokumentation ergibt sich aus der auf der Webseite www.omnitracks.cloud ersichtlichen Produkt- und Servicebeschreibung. Der Kunde darf die Benutzerdokumentation nur für betriebseigene Zwecke vervielfältigen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vertrags-Software inklusive der Benutzerdokumentation und etwaiges sonstiges Begleitmaterial Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für eine Weitervermietung.
Einräumung von Speicherplatz
Der Provider überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten, z.B. für Ticketanhänge. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu einem Umfang von 1 GB ablegen. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird der Provider den Kunden hierüber verständigen. Der Kunde kann entsprechende Kontingente nachbestellen vorbehaltlich der Verfügbarkeit beim Provider.
Der Provider trägt Sorge dafür, dass die gespeicherten Daten im Rahmen der beschriebenen Leistungen über das Webinterface der Vertrags-Software abrufbar sind.
Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
Der Provider ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Provider tägliche Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.
In jedem Fall ist hinsichtlich der Daten der Kunde ausschließlich berechtigt und kann diese Daten jederzeit über die im Administrationsbereich der in der Vertrags-Software enthaltenen Funktionen exportieren.
Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, bis zum Laufzeitende die in der Vertrags-Software gespeicherten Daten selbst über die dafür bereitgestellten Administrationsfunktionen zu exportieren.
Dem Provider stehen hinsichtlich der Daten des Kunden weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) zu.
Support
Der Provider leistet nur dann Software-Support, falls dies ein vertraglicher Bestandteil der beauftragten Nutzungsvariante („Subscription“ oder „Abonnement“) gemäß der Leistungsbeschreibung auf der Webseite www.omnitracks.cloud ist.
Der Support des Providers ist dann über die E-Mail-Adresse oder das Meldeformular auf der Webseite www.omnitracks.cloud erreichbar.
Der Provider erbringt seine Support-Leistungen ausschließlich für die Vertrags-Software und nur gegenüber den hierfür beim Provider hinterlegten Support-berechtigten Ansprechpartnern des Kunden.
Der Support bezieht sich ausschließlich auf Fehler der Software. Ein Fehler liegt vor, wenn die Vertrags-Software bei vertragsgemäßer Nutzung die vereinbarte Leistung, die sich aus der Benutzerdokumentation auf der Webseite www.omnitracks.cloud ergibt, nicht erbringt.
Der Provider wird die vom Kunden gemeldeten und innerhalb der Testumgebung des Providers reproduzierbaren Fehler der Vertrags-Software innerhalb angemessener Frist bearbeiten. Dabei wird sich der Provider nach besten Kräften bemühen, entweder dem Kunden mitzuteilen, wie der Fehler beseitigt werden kann und wann dies erfolgen wird oder dem Kunden Maßnahmen zur Umgehung oder temporären Überbrückung von Fehlern nennen.
Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
Der Provider stellt die Software über einen Internetzugang dem Kunden zu seiner vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung. Hierbei strebt der Provider auf der der Software zugrundeliegenden technischen Infrastruktur innerhalb eines Korridors von +/- 0,50 % eine Gesamt-Verfügbarkeit von 99,50 % an.
Diese Verfügbarkeit errechnet sich wie folgt: (Gesamte Servicezeit p. Jahr – Ausfallzeit) / Gesamte Servicezeit p. Jahr X 100.
Als Servicezeit gilt der Zeitraum von Montag – Freitag, jeweils von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr CET, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Provider-Standort.
Von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen sind reguläre Wartungstätigkeiten zur Aufrechterhaltung und Erweiterung der Software-Funktionalität sowie der zugehörigen technischen Infrastruktur. Diese Tätigkeiten werden dem Kunden im Regelfall auf der Webseite www.omnitracks.cloud oder per E-Mail Benachrichtigung mitgeteilt. Darüber hinaus werden in der Verfügbarkeitsberechnung lediglich Ausfälle mit einer Einzeldauer von mehr als 2 Minuten berücksichtigt.
Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.
Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Funktion der eigenen Netzwerkinfrastruktur sowie der Netzwerk- bzw. Internetverbindungen verantwortlich, die zum Zugriff auf die Vertragssoftware vorausgesetzt werden. Dies beinhaltet insbesondere die Verfügbarkeit, Kontinuität, Sicherheit und Performance der beim Kunden vorhandenen Internetverbindung zum Zugriff auf die Vertragssoftware.
Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Vertrags-Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zweck wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.
Unbeschadet der Verpflichtung des Providers zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung des SaaS-Dienstes erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
Der Kunde wird für den Zugriff auf die Nutzung des SaaS-Dienstes selbst eine „User-ID“ und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung des SaaS-Dienstes erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen.
Die vom Kunden auf dem Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Provider hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und sie insbesondere hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
Vergütung
Die für die Nutzung der vom Provider bereitgestellten Software zu leistende Vergütung ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisinformation auf www.omnitracks.cloud.
Die auf der Webseite www.omnitracks.cloud aufgeführte Vergütung ist, soweit nicht anders angegeben, eine Nettovergütung und gilt zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Der Provider kann monatlich oder nach Abschluss der Leistungen abrechnen.
Der Provider kann die mit dem Kunden vereinbarte Vergütung an sich verändernde Marktbedingungen anpassen. Bei Preiserhöhungen, die über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden allgemeinen Verbraucherindex am Provider-Standort liegen, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zum Ablauf des nächsten Monats nach Zugang der Preiserhöhung zu. Wenn der Kunde von diesem Recht Gebrauch macht, wird er dies dem Provider schriftlich innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Preiserhöhung mitteilen.
Der Provider stellt dem Kunden für die zu erbringenden Services eine ordnungsgemäße Rechnung aus, die nach Erhalt sofort fällig wird. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, die Leistungen 5 Tage nach erfolgter Zahlungserinnerung einzustellen. Gleichzeitig entsteht unmittelbar ein Anspruch des Providers gegenüber dem Kunden auf Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz.
Der Provider stimmt dem Versand von elektronischen Rechnungen zu. Rechnungen in Papierform werden vom Provider nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung einer Bearbeitungsgebühr von 8,00 € pro Rechnung erstellt und versendet.
Zusatzleistungen
Alle Leistungen, die auf Wunsch des Kunden erbracht werden, aber nicht in diesem Vertrag und seinen Anlagen enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen.
Zusatzleistungen müssen vom Kunden gesondert vergütet werden. Die Parteien werden hierüber im Einzelfall eine gesonderte Vereinbarung treffen.
Mängelhaftung/Haftung
Der Provider garantiert die Funktions- und Betriebsbereitschaft des SaaS-Dienstes nach den Bestimmungen dieses Vertrags.
Für den Fall das Leistungen des Providers von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrags zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
Der Provider ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Provider davon in Kenntnis setzen. Der Provider hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
Schadensersatzansprüche gegen den Provider sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Provider, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Provider nur, wenn eine vertragswesentliche Pflicht durch den Provider, seine gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Der Provider haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.
Der Provider haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Provider, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Für den Verlust von Daten haftet der Provider lediglich insoweit, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
Laufzeit und Kündigung
Die Mindestlaufzeit des SaaS-Dienstes beträgt 3 Monate, soweit dies nicht in der betreffenden Nutzungsvariante („Subscription“ oder „Abonnement“) anderweitig festgelegt ist.
Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um die in diesem Vertrag definierte Mindestlaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit von einem Vertragspartner in Textform (E-Mail, Kontaktformular www.omnitracks.cloud) gekündigt wird.
Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist der Provider insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung des SaaS-Dienstes verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Fall voraus, dass die andere Partei schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund der fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
Datenschutz / Geheimhaltung
Der Provider wird die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung beachten und stellt in diesem Zusammenhang eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zum Abschluss mit dem mit dem Kunden zur Verfügung. Für die nach den Bestimmungen der Datenschutzgesetze durch seine Kunden und seine Vertragspartner erforderlichen Zustimmungserklärungen ist der Kunde selbst verantwortlich.
Der Provider verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrags zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Providers als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Providers aus diesem Vertrag erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich der Provider vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen. Der Provider verpflichtet sich zudem, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrags eingesetzten Mitarbeitern und Subunternehmern eine diesem Absatz inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.
Damit die Vertrags-Software ordnungsgemäß arbeitet, sind sogenannte funktionale Cookies erforderlich. Ohne diese funktionalen Cookies bietet die Vertrags-Software nicht die volle Leistungsfähigkeit gemäß Leistungsbeschreibung. Mit Nutzung der Vertrags-Software stimmt der Kunde der hier beschriebenen Nutzung und Speicherung zu.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des Sitzes des Providers. Die Bestimmungen des Wiener UN Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) sind ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Providers. Der Provider kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
Sonstiges
Anlagen, auf die in diesem Vertrag Bezug genommen wird, sind Vertragsbestandteil.
Der Provider ist berechtigt, den Namen des Kunden und weitere öffentlich zugängliche Informationen in eine Referenzliste aufzunehmen, die u.a. auch im Internet veröffentlicht wird. Andere Werbehinweise sind vorab mit dem Kunden abzusprechen.
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden an einen Dritten bedarf grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Providers.
Der Kunde kann nur mit solchen Ansprüchen gegen den Provider aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen den Provider ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines anderen, nicht aus diesem Vertrag stammenden Anspruchs auszuüben, es sei denn dieser ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sind nur wirksam, wenn sie in einer von beiden Parteien unterschriebenen Zusatzvereinbarung niedergelegt sind. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrags berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Bis zu einer solchen Regelung soll anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche gelten, die vom wirtschaftlichen Sinn und Zweck her der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke des Vertrags.